
Eine kurze Einleitung
- Mit den neuen Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Buchführung wurde schon 2015 die Pflicht zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation für alle Unternehmen eingeführt. Seit 2017 prüfen die Finanzämter dies.
Quelle: https://www.dumke-rodenbach.de/verfahrensdokumentation
- Die Schonzeit ist vorbei! Die Finanzverwaltung macht ernst. Denn die Betriebsprüfung hat ihre Strategie angepasst. Neuer Prüfungsschwerpunkt ist die ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation
Quelle: https://liberata.eu/liberata-hilft/betriebspruefungsrisiko-verfahrensdokumentation/?cn-reloaded=1
- Im Internet findet man viele Muster für eine Verfahrensdokumentation, diese sind aber meistens ca. 50 Seiten lang und müssen komplett angepasst werden. Dieser Aufwand ist enorm.
- Unsere Lösung ist smart und die Verfahrensdokumentation ist in kleinen wie großen Unternehmen schnell und einfach erstellt.
- Die GoBD verlangen für bestimmte Vorgänge die Anfertigung einer Verfahrensdokumentation. Insbesondere für das Ersetzende Scannen ist sie von großer Bedeutung. Bei der Erstellung ist die Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei hilfreich.
Quelle: https://www.trialog-magazin.de/steuern-und-finanzen/buchfuehrung-bilanz/verfahrensdokumentation-gemaess-gobd-erstellen/
Mit unserer Lösung erhalten Sie somit mit geringem Aufwand eine hochwertige Verfahrensdokumentation. Das notwendige Intern Kontrollsystem bekommen Sie gleich in einem mitgeliefert. Bitte vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin oder nehmen an unserer Informationsveranstaltung teil.