EU-DSGVO

EU
Datenschutzgrundverordnung

DSGVO
Ab dem 25. Mai 2018 wurde in allen Mitgliedstaaten der EU die neue EU-Datenschutzverordnung rechtsgültig. Es wird keine bzw. nur noch einschränkende nationale Datenschutzgesetzte geben und bei Verstoß drohen nun hohe Geldstrafen. Doch was genau wird anders? Im Folgenden geben wir Ihnen einen groben Überblick und zeigen Ihnen einige Seiten, auf denen Sie sich weiter informieren können.
Allgemeines

Zunächst einmal wird es allgemein gesehen folgende Punkte geben, die sich verändern werden. Durch die neue Verordnung werden in Zukunft sehr viel höhere Bußgelder möglich sein. Das kann, je nach Fall, Strafen von bis zu 20 Millionen Euro bedeuten. Auch werden bei Verstoß nun Ansprüche auf immateriellen Schadenersatz, sprich Schmerzensgeld, möglich sein. Im Zuge der DS-GVO wird es eine Beweislastumkehrung geben. Für Firmen bedeutet dies, dass eine Dokumentations- & Nachweispflicht besteht, um Haftungsrisiken vermeiden zu können. 
Diese Rechenschaftspflicht verlangt Ergebnisverantwortung, eine Dokumentation, sowie ein Nachweis über die Ergebnisse. Durch eine sogenannte Haftungserweiterung werden demnächst auch Auftragsverarbeiter haftbar sein und die Rechte für die Betroffenen erweitert. Ebenfalls interessant ist, dass die technischen Datenschutzanforderungen steigen, dies muss durch eine umfassende Verschlüsslung umgesetzt werden. Durch ein neues Verbandsklagerecht erhöht sich zudem das Abmahnrisiko.
Grundsätze der Datenverarbeitung personenbezogener Daten

Von der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung sind vor allem die Unternehmungsleitung, sowie die Abteilung betroffen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.        
Die Grundsätze der Datenverarbeitung nach Artikel 5 Abs. 1 sind die rechtmäßige, nachvollziehbare und transparente Verarbeitung personenbezogener Daten. mehr lesen

Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten

In Bezug auf die Einwilligung zur Speicherung von personenbezogenen Daten ist nach Art. 7 Eg. 32 des DSG-VO folgendes festgelegt: Zunächst müssen Einwilligungen natürlich von anderen Sachverhalten leicht, verständlich und sprachlich klar zu unterscheiden sein. mehr lesen


Wie kann ESIK Ihnen hier helfen?

Wir haben unser Produktfolio um docuvita erweitert. Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich hierbei um ein DMS - Dokumenten Management System.
Das ist nicht die Lösung für die Anforderungen, aber ein sehr gutes Hilfsmittel, um den Anforderungen gerecht zu werden. Gerne präsentieren wir Ihnen zusammen mit dem Hersteller diese Lösung, um Ihnen Wege aufzuzeigen, die für die DSGVO notwendigen Dokumentationen vorzunehmen.
Ich verspreche Ihnen, dass Sie nach dieser Präsentation unbedingt tiefer in dieses Thema einsteigen wollen und eine schrittweise Einführung in Ihr Unternehmen forcieren werden.
Im Bereich der Mail-Dokumentation können wir Ihnen unseren Partner MailStore empfehlen. Dort können E-Mails rechtsicher und revisionssicher in einem Archiv abgelegt werden.
Weiterhin können wir mit Ihnen zusammen Ihre IT dokumentieren. Dann können Sie nachweisen, wer wann wie welchen Zugriff auf Ihre Daten hat.
Was wir nicht können: Ihnen eine rechtssichere Beratung zur DSGVO anbieten. Dazu kontaktieren Sie bitte Ihren Anwalt oder Ihren Datenschutzbeauftragten.

Weitere Informationen

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