Datenverarbeitung

Grundsätze personenbezogener Daten der Datenverarbeitung 

Von der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung sind vor allem die Unternehmungsleitung, sowie die Abteilung betroffen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.        
Die Grundsätze der Datenverarbeitung nach Artikel 5 Abs 1 sind die rechtmäßige, nachvollziehbare und transparente Verarbeitung personenbezogener Daten. Wichtig ist dabei, dass die Speicherung der Daten einen festgelegten, eindeutigen und rechtmäßigen Zweck erfüllen. Ebenfalls von Bedeutung ist die Richtigkeit der Daten. Sie müssen zwingend richtig und aktuell sein und es muss Maßnahmen geben um die umgehende Löschung, bzw. Berichtigung zu gewährleisten. Zudem dürfen die Daten aufgrund der Speicherbegrenzung nur solange sie zu Verarbeitungszwecken dienen gespeichert werden. Notwendig werden technische, sowie organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten vor unbefugter/unrechtmäßiger Verarbeitung, sowie vor zufälligem Verlust, Zerstörung und Schädigung.      
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